AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IRES Ltd. Malta (Immobilienvermittlung Kauf/Verkauf)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der International Real Estate Services Ltd, Malta, (nachfolgend kurz‚ IRES) als Broker/Vermittler von zum Kauf/Verkauf stehenden Immobilien und ihren Kunden bzw. Kaufinteressenten, oder Verkäufer als jeweilige Auftraggeber.

1. Provisionsvereinbarung
IRES erhält vom Auftraggeber für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision vom Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher MwSt., soweit sich aus dem jeweiligen Angebot nichts Abweichendes ergibt und oder kein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorliegt. Maßgebend für die Provisionsregelungen ist immer der Gerichtsstand des Vertragsobjektes. Die Provision ist gegen Rechnungsstellung direkt an IRES Ltd. zu zahlen.

2. Provisionszahlung
Die Provision ist jeweils mit Abschluss des verbindlichen Vorvertrages mit vereinbarter Anzahlung (Contratto preliminare oder Compromesso) verdient und sofort fällig. Sie entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von den vertraglich festgelegten Konditionen abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wurde.

3. Unterrichtungspflichten
Der Auftraggeber/Verkäufer ist verpflichtet, IRES Ltd. unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinem Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet IRES Ltd. unverzüglich schriftlich zu informieren. Ist dem Auftraggeber eine Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, ist er verpflichtet, dies unter Offenlegung der Informationsquelle sofort an IRES Ltd. mitzuteilen.

4. Objektinformationen / Vertraulichkeit
Die Objektangebote in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc. basieren auf den der IRES selbst erteilten Informationen. Hierfür wird von IRES keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit. Objektangebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber/Käufer/Interessent selbst bestimmt und müssen von diesem streng vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Informationen ein Vertrag mit Dritten und dem Auftraggeber/Objekteigentümer zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, IRES Ltd. den durch die entgangene Maklerprovision entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

5. Laufzeit, Gültigkeit und Kündigung des Vertrages
Der Maklervertrag zwischen IRES und dem/der Auftraggeber wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet nach der rechtsgültigen Unterzeichnung des Kaufvorvertrages mit erfolgter Anzahlung, oder der notariellen Übertragung des Vertragsobjektes, anderenfalls durch schriftliche Kündigung. Die Verpflichtungen über die Vertraulichkeit der Objekt - und Kundeninformationen und die Haftung für Schäden aus der unbefugten Weitergabe an Dritte, bestehen auch nach Vertragsende fort.

6. Doppeltätigkeit
Eine Doppeltätigkeit der IRES wird ausdrücklich gestattet, IRES darf also auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden, sofern dies von den ortsüblichen Konditionen des Vertragsobjektes nicht abweicht, dies gilt insbesondere für Nachweistätigkeiten für die andere Seite.

7. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche gegen IRES sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre und beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.

8. Schriftform
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind immer schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

10. Online Streitbeilegung
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Provisionsregelungen ist immer der Gerichtsstand des Vertragsobjektes gültig. Es wird vorausgesetzt, daß IRES und der Käufer, oder Verkäufer als Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs handeln. Die Kläger akzeptieren Malta als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten die nicht das Vertragsobjekt betreffen.